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Kosten senken
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Wieviel Zuschuss erhalten gesetzlich Versicherte für Zahnersatz?
Als gesetzlich Versicherter erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse für Ihre jeweilige Zahnsituation einen Festzuschuss. Fehlen Ihnen beispielsweise in einem Kiefer vier Zähne, erhalten Sie als Festzuschuss 50% bis 65% der Kosten für die minimal notwendige, von der Krankenkasse als ausreichend erachtete Lösung, die Klammerprothese. Ob Sie 50% oder 65% dieser Kosten erstattet bekommen, hängt von der Regelmäßigkeit Ihrer Zahnarztbesuche und deren Bescheinigung im Bonusheft ab. Wer regelmäßig jedes halbe Jahr seine Kontrolluntersuchung wahrnimmt, erhält auch den höchsten Zuschuss. Wenn Ihnen wie den meisten Patienten diese minimal notwendige Lösung nicht gefällt, und Sie statt einer herausnehmbaren Teilprothese lieber festsitzende Brücken oder Implantate hätten, ist das heute kein Problem mehr. Egal für welche Lösung Sie sich entscheiden, Sie erhalten von der Krankenkasse immer den gleichen Festzuschuss.
Wer den maximalen Zuschuss von seiner Krankenkasse haben möchte, muss regelmäßig zur zahnärztlichen Kontrolluntersuchung. Aber Vorsicht: vergessen Sie einen einzigen Kontrolltermin erhalten Sie wieder weniger Zuschuss.
Damit Ihnen das nicht passiert, können Sie sich regelmäßig an Ihren Kontrolltermin erinnern lassen. Sagen Sie einfach der Dame an unserer Rezeption, dass Sie am Recall teilnehmen möchten. Sie werden dann regelmäßig an die Fälligkeit Ihrer Untersuchung erinnert.
Kosten müssen vorher feststehen
Wir können Ihnen bereits vor der Behandlung recht genau ausrechnen, wie hoch Ihr Eigenanteil für die gewünschte Versorgung ausfallen wird.
Sprechen Sie uns an.
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Wir halten eine private Zahnzusatzversicherung heute für unbedingt notwendig, wenn man sich nicht mit Klammerprothesen, blanken Metallkronen oder anderen minimal notwendigen Lösungen für seine Zähne und sein Aussehen zufrieden geben will. Sich im Dschungel der privaten Zahnzusatzversicherungen zurechtzufinden, ist jedoch nicht einfach. Bitte lesen Sie dazu unsere Tipps und lassen Sie sich von uns ein paar empfehlenswerte Versicherungstarife nennen.
Wie sieht es für Privatpatienten aus?
Als Privatpatient hängt die Höhe des Zuschusses davon ab, wie Sie sich versichert haben. Versicherungsabschlüsse mit bis zu 85% Kostenerstattung für Zahnersatz sind möglich. Es hat sich bewährt, sich von uns einen Heil- und Kostenplan erstellen zu lassen, und diesen vor Beginn der Behandlung an die private Versicherung einzusenden. Die voraussichtliche Erstattungssumme wird Ihnen meist schon wenige Tage später mitgeteilt.
Viele Beamte sind außerdem beihilfeberechtigt. Auch hier kann anhand des Heil- und Kostenplanes bereits vor der Behandlung ermittelt werden, wie hoch die Erstattungssumme circa ausfallen wird.
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Privatleistungen auch für Kassenpatienten
Wer zusätzlich zu seiner gesetzlichen Krankenversicherung eine der relativ günstig angebotenen, privaten Zahnzusatzversicherungen abgeschlossen hat, hat häufig nicht nur Anspruch auf Chefarztbehandlung und ein Zweibettzimmer im Krankenhaus, sondern kann in den meisten Fällen auch mit einen viel höheren Zuschuss zum neuen Zahnersatz rechnen. Dadurch können Sie einerseits mit deutlich geringeren Zuzahlungen aus Ihrer eigenen Tasche rechnen und werden zum Privatpatienten, der für sich schönere, komfortablere und bessere Zahnersatzlösungen realisieren kann.
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Dr. Thorsten Schimmel & Team - Spezialisierte und zertifizierte Zahnärzte für Ästhetische Zahnmedizin, Implantologie und Parodontosebehandlung in Schleswig - Holstein
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