Behandlung in Vollnarkose

Aufwachen, und alles ist vorbei

Schwierige, den Patienten belastende, zahnärztliche Behandlungen oder Operationen führen wir in unserer Praxis in ambulanter Vollnarkose durch. Diese Art der Behandlung ist eine hervorragende Möglichkeit, sehr ängstliche Kinder oder Erwachsene, sowie behinderte Patienten umfassend mit der nötigen Ruhe und ohne Zeitdruck zahnärztlich optimal zu versorgen.
Wir arbeiten mit einem spezialisierten Anästhesistenteam zusammen. An bestimmten Tagen kommt unser Anästhesist Dr. Vollmer samt Anästhesiepfleger in unsere Praxis, wo er die Patienten nach einem ausführlichen Gespräch für die Dauer der Behandlung in Narkose versetzt.

Sollten Sie an einer Behandlung in Narkose interessiert sein, sprechen Sie uns bitte an.



In Vollnarkose lassen sich z. B. behandeln:

  • Routinebehandlungen bei sehr ängstlichen Erwachsenen, wenn auf konventionellem Weg keine Behandlung möglich ist
  • Behandlung von dringend notwendigen Eingriffen bei ängstlichen Kindern
  • operative Eingriffe im Zahn-, Mund- und Kieferbereich (Weisheitszähne, Wurzelspitzenresektionen, Zysten, Abszesse, etc.)
  • umfangreiche Implantationen und Operationen zwecks Knochenaufbau in deren Vorfeld
  • umfangreiche Präparationen für Kronen, Brücken oder Prothesen
  • Behandlung geistig behinderter Patienten, deren Behandlung ansonsten nicht möglich wäre
  • umfangreiche Zahnextraktionen oder Füllungstherapien
  • aufwändige Parodontosebehandlungen
  • Nehmen Sie sich für den Rest des Tages keine großen, wichtigen Sachen vor. Eine Narkose wirkt noch einige Stunden nach.
Wichtig: Kosten

Seit dem 1. Januar 2007 werden die Kosten für Narkosen gesetzlich versicherter Patienten im Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn der Patient

  • maximal drei Jahre alt ist
  • eine schwere geistige Behinderung oder Dyskinesie vorliegt
  • sich wegen einer Zahnarztphobie in psychotherapeutischer Behandlung befindet
  • die Schwere des Eingriffs unbedingt eine Vollnarkose erfordert

Alle anderen gesetzlich versicherten Patienten müssen ihre Narkose für die links aufgeführten zahnärztliche Eingriffe privat bezahlen. Die Kosten belaufen sich derzeit auf € 250,- für die erste Stunde, und weitere € 75,- für jede weitere viertel Stunde.

Privatpatienten sind nach derzeitigem Stand der Dinge von dieser Gesetzesänderung nicht betroffen. Nicht nur aus diesem Grund empfehlen wir unseren gesetzlich versicherten Patienten eine private Zusatzversicherung. Bitte klären Sie vor Abschluss der Versicherung mit dem Versicherungsgeber, ob er ggf. auch für eine Behandlung in Vollnarkose aufkommt.

Das sollten Sie wissen und beachten
  • Der Anästhesist wird schon im Vorfeld telefonischen Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um Sie über den Ablauf zu informieren.
  • Am Narkosetag müssen Sie nüchtern in die Praxis kommen.
  • Sie müssen sich von einem Freund oder Angehörigen in die Praxis begleiten lassen bzw. ein solcher muss Sie auf Abruf in der Praxis abholen, da Sie nach einer Narkose nicht selbst Auto fahren oder allein nach Hause gehen dürfen.
  • Zu Haus dürfen Sie ebenfalls nicht allein gelassen werden, sondern müssen bis zum nächsten Morgen unter der "Aufsicht" einer weiteren Person stehen.
  • Kinder sollten von zwei Erwachsenen abgeholt werden: einer kümmert sich um das Kind, der andere fährt das Auto.
Dr. Thorsten Schimmel & Team - Spezialisierter und zertifizierter Zahnarzt für Ästhetische Zahnmedizin, Implantologie und Parodontosebehandlung in Schleswig - Holstein